Stand: 25. August 2026

1. Geltungsbereich

Vertragspartner und Verkäufer für Lieferungen im Rahmen des Großhandels ist die Hermai Immobilien KG, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung RealiTea.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Verkäufe von Tee, Matcha und sonstigen Waren durch RealiTea an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.

Sie gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern sind von diesen AGB nicht erfasst.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.

Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme der Bestellung oder durch Ausführung und Versand der Bestellung zustande.

Angaben zu Verfügbarkeit und voraussichtlichen Lieferzeiten stellen keine verbindliche Lieferzusage dar, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

3. Preise und Zahlung

Alle gegenüber Geschäftskunden genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Versand-, Verpackungs-, Zoll- oder sonstiger vereinbarter Nebenkosten.

Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ist keine besondere Zahlungsfrist vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Darüber hinaus können die gesetzlich vorgesehenen Betreibungs- und Einbringungskosten geltend gemacht werden.

Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferung und Versand

Lieferfristen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Zustandekommen des Vertrages und dem Vorliegen aller für die Ausführung erforderlichen Angaben.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, geht die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf den Kunden über.

Versandart und Versandunternehmen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach sachgerechtem Ermessen ausgewählt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der mit der jeweiligen Lieferung verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum des Verkäufers.

Eine Weiterveräußerung der Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden ist zulässig, solange sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet.

6. Tee und Matcha als Naturprodukte

Tee und Matcha sind landwirtschaftliche Naturprodukte. Geringfügige Unterschiede zwischen Ernten und Chargen, insbesondere hinsichtlich Farbe, Aroma, Geschmack, Textur oder Mahlgrad, sind daher möglich und stellen für sich allein keinen Mangel dar.

Produktbeschreibungen, Verkostungsnotizen, Fotos, Muster und Proben dienen der Beschreibung des typischen Charakters eines Produktes. Eine bestimmte Eigenschaft gilt nur dann als ausdrücklich zugesichert, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Die Ware ist entsprechend den angegebenen Lagerbedingungen sowie insbesondere trocken, vor Wärme, Licht, Feuchtigkeit und Fremdgerüchen geschützt aufzubewahren. Für Qualitätsverluste infolge unsachgemäßer Lagerung nach Gefahrübergang wird keine Haftung übernommen.

7. Mindesthaltbarkeit und Warenrotation

Bei Lebensmitteln bezeichnet das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum den Zeitraum, bis zu dem das Produkt bei sachgerechter Lagerung seine vorgesehenen Eigenschaften behält. Eine Lieferung mit laufender Mindesthaltbarkeitsfrist stellt keinen Mangel dar, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Restlaufzeit vereinbart wurde.

Besondere Anforderungen an Mindestrestlaufzeiten müssen vor Vertragsabschluss vereinbart werden.

8. Prüfung der Ware und Mängelrüge

Der Kunde hat die Ware nach Erhalt im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

Später erkennbare Mängel sind ebenfalls innerhalb angemessener Frist nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Es gelten insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 UGB.

Bei berechtigter Mängelrüge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. RealiTea ist zunächst berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vorzunehmen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

9. Rückgabe und Stornierung

Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht wie bei Verbrauchergeschäften.

Eine Rücknahme mangelfreier Ware oder eine Stornierung bereits angenommener Bestellungen erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

10. Weiterverkauf, Umfüllung und Kennzeichnung

Werden Waren vom Kunden unverändert und in der von RealiTea bereitgestellten Originalverpackung weiterverkauft, dürfen die vorhandenen Produktinformationen nicht irreführend verändert werden.

Füllt der Kunde Ware um, verändert sie, verarbeitet sie oder vertreibt sie unter eigenem Namen oder eigener Marke, ist der Kunde für die dadurch entstehenden lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungs-, Informations- und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

Der Kunde ist außerdem für eigene Werbeaussagen, gesundheitsbezogene Angaben, Produktbeschreibungen und Zubereitungsempfehlungen verantwortlich, soweit diese nicht unmittelbar von RealiTea vorgegeben wurden.

11. Haftung

RealiTea haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Für Schäden oder Qualitätsverluste, die durch unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Zubereitung, Verarbeitung, Umfüllung oder sonstige Veränderungen der Ware durch den Kunden oder Dritte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

12. Lieferhindernisse und höhere Gewalt

Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von RealiTea liegen und die Beschaffung, Einfuhr, Produktion oder Lieferung wesentlich erschweren oder verhindern, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

Dies gilt insbesondere bei Naturereignissen, Ernteausfällen, außergewöhnlichen Rohstoff- oder Warenengpässen, behördlichen Maßnahmen, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Krieg, Unruhen, Streiks sowie erheblichen Störungen von Transport-, Zoll- oder Lieferketten.

Ist eine Lieferung aufgrund solcher Umstände dauerhaft unmöglich oder auch nach angemessener Nachfrist nicht zumutbar durchführbar, können beide Vertragsparteien hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistung vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Ware werden in diesem Fall zurückerstattet.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt materielles österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen einzelner Vereinbarungen bedürfen zumindest der Textform, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Form verlangen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.